BILDUNGSPOLITISCHES GESAMTKONZEPT (BGK) 2020

 

Ab Herbst 2019 dauert die polizeiliche Grundausbildung in der ganzen Schweiz zwei Jahre. Das erste Jahr an einem der sechs Polizeischulen endet mit der Absolvierung der schweizweit einheitlichen Vorprüfung (Prüfung Einsatzfähigkeit, PEF). Im zweiten Jahr wenden die angehenden Polizisten/-innen das Gelernte in den jeweiligen Korps praktisch an und schliessen die Ausbildung mit der Hauptprüfung (Berufsprüfung, BP) ab. Diese Neuerungen sind das Ergebnis des BGK 2020, das von der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedet wurde.

Positive Bilanz nach Projektabschluss 
Hinter dem Begriff «BGK 2020» steht der Entscheid der KKJPD, die polizeiliche Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln und den Anforderungen an eine kompetenz- und praxisorientierte Ausgestaltung anzupassen. Nach dreijähriger Projektphase wird diese nun mit der Genehmigung durch die KKPKS und die KKJPD abgeschlossen und das Projekt zur Umsetzung freigegeben. Reto Habermacher, Direktor des Schweizerischen Polizei-Instituts und Gesamtprojektleiter, zieht eine positive Bilanz: «Die Grundlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern erarbeitet. Sie garantieren eine zeitgemässe, kompetenzorientierte Grundausbildung der künftigen Polizisten/-innen, ohne dabei die regionalen Besonderheiten ausser Acht zu lassen.» 

Einheitliche Vorprüfung (PEF)
Die erste Ausbildungsphase in den Polizeischulen wird mit der einheitlichen  Vorprüfung (PEF) abgeschlossen. Wer diese erfolgreich absolviert hat, kann die zweite Ausbildungsphase im eigenen Korps antreten. Die Vorprüfung (PEF) entspricht im Grundsatz der bisherigen eidg. Berufsprüfung im einjährigen System. Neu ist insbesondere, dass sich die Absolventen/-innen in einem mündlichen Prüfungsteil auch über Werte, Normen und Einstellungen auszuweisen haben. Zudem ist die Prüfung schweizweit einheitlich. 

Einheitliche Praxisinstrumente in der zweiten Ausbildungsphase 
Die zweite Ausbildungsphase dient der weiteren praktischen Vertiefung des angeeigneten Wissens und Könnens. Im Zentrum steht dabei die Bearbeitung von praktischen Fällen. Mit der Unterstützung von Praxisbegleitern/-innen und Mentoren/-innen erstellen die Auszubildenden anhand von einheitlichen Instrumenten ein Portfolio, das als Basis für die Hauptprüfung (BP) dient. Die praktischen Fälle entsprechen den Anforderungen des jeweiligen Korps. Mit dem Verfassen eines Berichts und einem Expertengespräch anlässlich der Hauptprüfung (BP) wird die zweijährige Grundausbildung abgeschlossen. 

Von der Projektierungs- zur Umsetzungsphase 
Mit dem Abschluss der Projektphase hat die Phase der Umsetzung begonnen. In dieser geht es darum, die einzelnen Elemente im Detail auszuarbeiten, die Stakeholder umfassend zu informieren und für die Übernahme der teils neuen Aufgaben vorzubereiten. Alle diese Tätigkeiten sind in Bearbeitung, sodass der erste Lehrgang nach neuem Modell plangemäss im Herbst 2019 starten kann. Die erste Vorprüfung (PEF) wird entsprechend im Februar 2021 und die erste neue Hauptprüfung (BP) im Februar 2022 durchgeführt werden. 

Überprüfung der Weiterbildung und einheitliche Zertifizierung 
Das BGK 2020 umfasst neben der polizeilichen Grundausbildung noch zwei weitere Elemente: Zum einen wird das Angebot an polizeilicher Weiterbildung einer gründlichen Prüfung unterzogen, zum anderen wurde für die polizeilichen Sicherheitsassistenten/-innen ein modulares Zertifizierungssystem entwickelt, das seit Herbst 2018 umgesetzt wird.