EIDGENÖSSISCHE PRÜFUNGEN

 

Die Verwaltung der eidgenössischen Prüfungen ist der beim SPI angesiedelten Geschäftsstelle anvertraut. Sie betreut jährlich 13 Sessionen der eidgenössischen Berufsprüfung für 700 bis 800 Kandidaten/-innen aus den Polizeischulen. Die Hauptprüfung (Berufsprüfung) schliesst die rund zweijährige Grundausbildung ab; wer sie besteht, darf den Titel «Polizistin / Polizist mit eidgenössischem Fachausweis» tragen.

Zusätzlich wird seit 2007 die höhere Fachprüfung angeboten. In einem modularen System können dort ungefähr 100 erfahrene Polizisten/-innen pro Jahr ihre Kompetenzen im Bereich «Führung», «Ausbildung» oder «polizeiliches Spezialwissen» belegen. Dieser höchste Abschluss der höheren Berufsbildung berechtigt ebenfalls zu einem geschützten Titel: «Polizist/Polizistin mit eidgenössischem Diplom».

Neben den eidgenössischen Prüfungen ist die Geschäftsstelle auch verantwortlich für die Schulung der Experten/-innen, welche die Kandidaten/-innen beurteilen.
Mit der Integration der Polizeiausbildung ins nationale Bildungssystem und der Möglichkeit, eidgenössische Abschlüsse zu erwerben, wird der Polizeiberuf deutlich aufgewertet.

Vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Geschäftsstelle Eidgenössische Prüfungen den Auftrag, für den einheitlichen Ablauf der Prüfungen zu sorgen und sich um deren ständige Verbesserung zu bemühen. Dazu kann sie sich auf die Paritätische Kommission (verantwortliches Organ) und die Prüfungskommission (ausführendes Organ) stützen, deren Vorsitz und Sekretariat die Geschäftsstelle gewährleistet.

Die eidgenössischen Prüfungen für den Erhalt des Fachausweises stehen unter der Schirmherrschaft der regionalen Kommissionen, welche sie organisieren. Das SPI ist in der Paritätischen Kommission wie auch der Prüfungskommission vertreten.